Aber was soll man machen, wenn die Eltern gar keinen oder viel zu wenig Unterhalt bezahlen? Wir sagen dir, wie viel Geld dir zusteht und was du tun musst, wenn du zu wenig bekommst.
Müssen deine Eltern zahlen?
Ja, auf jeden Fall. 735 Euro stehen dir ab Januar 2016 nach der Düsseldorfer Tabelle monatlich zu. Dabei bist du auch nicht verpflichtet, neben deinem Studium zu arbeiten. Jedoch bedeutet das nicht automatisch, dass deine Eltern dir den vollständigen Betrag bezahlen müssen. Je nach Höhe ihres Einkommens schwankt der monatliche Unterhaltsbetrag, den dir deine Eltern bezahlen müssen. Sollten dir deine Eltern nicht den vollen Betrag zahlen können, kannst du BAföG beantragen. Jedoch ist der Unterhalt deiner Eltern kein Freifahrtschein für ein ewig langes Studium. Liegst du ohne Begründung über der durchschnittlichen Studienzeit, müssen dir deine Eltern keinen Unterhalt mehr zahlen.
Dürfen deine Eltern deinen Unterhalt kürzen?
Diese Frage lässt sich nicht mit einem „Ja“ oder „Nein“ beantworten, denn es kommt auf die Umstände an. Ohne guten Grund dürfen sie deinen Unterhalt nicht kürzen. Solltest du jedoch mehr als nur geringfügig neben deinem Studium arbeiten, ein hohes Vermögen oder Erbe haben, dann dürfen deine Eltern die Unterhaltszahlung kürzen. Außerdem sind sie nicht verpflichtet, dir deinen Unterhalt in Form von Geld zu überweisen. Sie können dir beispielsweise auch Wohnraum zu Verfügung stellen oder dir dein Essen bezahlen. Wenn du dich zum Beispiel in den Semesterferien zu Hause durchfüttern lässt, ist es okay, wenn dir deine Eltern weniger Unterhalt geben.
Was tun, wenn die Eltern partout nicht zahlen wollen?
Zunächst ist es sicher nicht schlecht, das Gespräch mit deinen Eltern zu suchen. Dabei kannst du ihnen ruhig erklären, dass dein Unterhalt keine Gefälligkeit, sondern Pflicht deiner Eltern ist. Solltest du trotz eines Gespräches mit deinen Eltern immer noch zu wenig oder gar keinen Unterhalt von ihnen bekommen, kannst du dich an das örtliche Studentenwerk wenden. Dort kannst du einen BAföG-Antrag auf Vorausleistung stellen. Das funktioniert auch, wenn du sonst kein BAföG bekommst. Nach Prüfung des Sachverhalts bekommst du dann deinen Unterhalt vom BAföG-Amt bezahlt. Gleichzeitig holt sich das BAföG-Amt das Geld von deinen Eltern über den gerichtlichen Weg wieder zurück.