Regelstudienzeit – Vorgabe oder Ultimatum?

Regelstudienzeit – Vorgabe oder Ultimatum?

Darf’s auch etwas länger sein? Viele Studis brauchen mehr als die veranschlagte Dauer für ihr Studium und überschreiten die sogenannte Regelstudienzeit. Alles kein Problem oder ein Schritt mit bösen Folgen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu dem Thema.

 

Was bedeutet das überhaupt?

Die Regelstudienzeit gibt zunächst einmal an, welche Dauer von Seiten der Uni für das Absolvieren deines Studienfaches veranschlagt wird. Anders als in der Schule handelt es sich dabei aber nicht um Schuljahre, sodass es grundsätzlich egal ist, ob du dein Studium schneller oder langsamer absolvierst.

Gleichzeitig steckt aber auch eine rechtliche Komponente in dem Begriff. Deine Uni garantiert dir zu Beginn des Studiums, dass du dein Studium absolvieren kannst, solange du dich in der Regelstudienzeit befindest. Im Umkehrschluss heißt das, dass du beim Auslaufen deines Studiengangs kein Recht auf einen Abschluss hast, wenn du zu lange studiert hast.

Das Überschreiten der Regelstudienzeit kann zudem in einigen Bundesländern richtig teuer werden: In Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen gibt es für Langzeitstudenten ab einer Überschreitung von einer jeweils definierten Zahl an Semestern (mindestens vier) Studiengebühren von bis zu 800 Euro pro Semester.

Was ist das mit BAföG?

Für BAföG-Absolventen ist die Regelstudienzeit tatsächlich mehr Ultimatum als Vorgabe. Sobald du länger als veranschlagt studierst, gibt es meist kein Geld mehr. Urlaubs- und Auslandssemester werden jedoch nicht mitgezählt, sodass du bei längeren Praktika – besonders, wenn sie bezahlt sind – ein Urlaubssemester beantragen solltest. Jedoch bekommst du dann währenddessen (mit Ausnahme von Auslandssemestern) kein Geld.

Solltest du dennoch über die Regelstudienzeit kommen, brauchst du einen guten Grund, um weitergefördert zu werden. Das kann zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft oder auch Engagement im AStA sein. Auch das erstmalige Nichtbestehen einer Abschlussprüfung kann die Förderungsdauer verlängern. Doch dann gibt es BAföG in der Regel nur noch als Volldarlehen.

Ein Langzeitstudium als Jobkiller?

Viele Studis haben Sorge, dass sie beim Überschreiten der Regelstudienzeit bei Personalern als faule Langzeitstudenten gelten. Doch diese Sorge ist meist unbegründet. Solange du die Extrazeit gut begründen kannst, wirst du dadurch keine Nachteile haben.

Im Gegenteil: Ein Student mit längerer Studienzeit und viel Praxiserfahrung wird bei Personalern beliebter sein als ein Student, der keine Praxiserfahrung gemacht hat, weil er in Turbozeit durchs Studium gerast ist. Lediglich bei extremen Verzögerungen musst du befürchten, dass du als unmotivierter Faulpelz abgestempelt wirst.