Seine Wohnung während Praktika und Auslandsaufenthalten Zwischenzuvermieten, ist nichts Ungewöhnliches. Aber es gibt Alternativen zur klassischen Vermietung: Bei Anbietern wie Airbnb und Wimdu kannst du deine Bude lukrativ an Touristen vermieten. Wir erklären dir, worauf du dabei achten solltest.
Lohnt es sich, meine Wohnung an Touris zu vermieten?
Mit 20 bis 30 Euro für ein günstiges Zimmer, beziehungsweise 30 bis 50 Euro für eine preiswerte kleine Wohnung pro Nacht, ist die Vermietung an Touristen äußerst lohnenswert. Zwar musst du eine Provision an den Anbieter bezahlen, doch auch danach bleibt die Vermietung äußerst lukrativ.
Eine Sache gilt es jedoch zu beachten: Im Gegensatz zu einem klassischen Zwischenmietvertrag hast du keine Garantie, dass deine Wohnung auch gebucht wird. Wenn du Pech hast, bleibt deine Wohnung leer und du verdienst kein Geld. Zudem muss für Schlüssel- und Wohnungsübergabe immer jemand vor Ort sein, der im Zweifel auch Ansprechpartner für deine Gäste ist.
Darf ich das überhaupt?
Um deine Wohnung an Urlauber vermieten zu dürfen, solltest du zwei Dinge beachten: Zum einen musst du wie bei einer normalen Zwischenvermietung deinen Vermieter um Erlaubnis bitten, da du ohne sein Einverständnis Wohnung oder Zimmer nicht einfach Dritten überlassen darfst.
Zum anderen ist bei Ferienwohnungen aber noch ein Sonderfall zu beachten: Viele Städte haben Regelungen gegen „Zweckentfremdung“ von Wohnraum getroffen, was die Vermietung an Touristen einschränken kann. Deshalb solltest du dich vor Ort nach den Regelungen erkundigen und die gegebenenfalls eine Genehmigung holen.
Muss ich Steuern bezahlen?
Wenn du deine Wohnung mit dem Ziel vermietest. Geld zu verdienen, musst du deine Einnahmen und Ausgaben in deiner Steuererklärung angeben und, wenn du die entsprechenden Freibeträge überschreitest, auch Steuern zahlen.
Der Staat geht davon aus, dass du Geld verdienen willst, wenn deine Einnahmen dauerhaft über dem Betrag deiner Miete liegen. Außerdem kann es sein, dass du ein Gewerbe anmelden musst. Um diese Frage zu klären, solltest du dich mit den Behörden deiner Stadt in Verbindung setzen.
Wer haftet bei Schäden?
Eine US-amerikanische Vermieterin staunte nicht schlecht, als sie ihre Wohnung bei ihrer Rückkehr unter Wasser gesetzt vorfand, nachdem ihr Gast das Wasser in der Badewanne laufen ließ, um danach zu verschwinden. Ebenso schockiert war eine andere Besitzerin, als sie feststellen musste, dass ihr Domizil für den Dreh eines Pornos missbraucht worden war.
Zwar kannst du als Vermieter die Bewertungen anderer Vermieter begutachten und dann entscheiden, welche Gäste du annimmst und welche nicht, aber eine 100-prozentige Sicherheit gibt es nicht. Zwar kannst du im Fall eines Schadens gegen deine Gäste vorgehen und von ihnen Schadensersatz fordern, aber unabhängig davon bleibst du deinem Vermieter gegenüber verantwortlich. Das bedeutet, dass du deinem Vermieter den Schaden ersetzen musst und selbst dafür verantwortlich bist, dieses Geld von deinen Gästen zurückzubekommen.