Update zu digitalem Lernen:
VG Wort und Unis einigen sich – vorerst (Stand 20.Dezember 2016)
Im Streit um die Vergütung für wissenschaftliche Literatur in Semesterapparaten haben sich Universitäten und VG Wort darauf geeinigt, dass 2017 zunächst die jetzige Regelung beibehalten werden soll. Doch der Streit um Vergütungen ist damit nicht vom Tisch, sondern nur aufgeschoben.
Rechtzeitig vorm Jahreswechsel können Studis durchatmen: Statt bis Jahresende soll die bisherige Vergütung für wissenschaftliche Literatur noch bis September 2017 gelten. Ob und wie digitale Literatur danach zu Verfügung gestellt werden kann, bleibt jedoch weiterhin offen. Da einige Universitäten wie in Düsseldorf schon mit einer vorläufigen Abschaltung digitaler Lernplattformen gedroht hatten, wird diese Nachricht trotzdem besonders die Studis freuen, die sich auf anstehende Prüfungen vorbereiten müssen.
Zuvor hatten nicht nur Universitäten gegen die Neuregelung protestiert, sondern auch unzählige Studenten. So sammelten zwei Münchener Studenten binnen kürzester Zeit mit einer Online-Petition knapp 90.000 Unterschriften. Sie wollen sich auch weiterhin für eine für Studenten praktikable Lösung einsetzen. Ebenso haben sich Studentenvertreter zahlreicher Unis in offenen Briefen an die jeweiligen Wissenschaftsminister gewendet.
Die aktuelle Regelung
Die Regeln für die aktuelle Vergütung stammen noch aus einer Zeit, wo digitales Lernen nicht auf der Agenda stand und in Vorlesungen wirklich vorgelesen wurde. So sieht diese Regelung eine Zweitnutzung online nicht vor, sodass es dafür von Seiten der Hochschulen auch keine Vergütungen gibt, wodurch sich die Verleger wiederum um Einnahmen betrogen sehen. Stellvertretend für die Verleger setzt sich die VG Wort, vergleichbar mit der Gema, für eine aus Sicht der Verleger fairere Vergütung ein.
Was das die neue Regelung für dich bedeuten würde
Trotz vorläufiger Einigung ist ein Ende der pauschalen Vergütung für wissenschaftliche Texte weiterhin geplant. Stattdessen sollen diese individuell nach Nutzung vergütet wertet. Nach den bisherigen Plänen der VG Wort sollen Unis für jeden online gestellten Text, selbst wenn die Plattform passwortgeschützt ist, pro Seite und Studi eine Gebühr von 0,8 Cent entrichten. Auch Präsentationen und Skripte aus Vorlesungen dürfen dann nicht mehr ohne Weiteres hochgeladen werden, sofern diese einen hohen Anteil an fremdem geistigen Eigentum haben.
Für die Universitäten würde das nicht nur höhere Kosten bedeuten, sondern auch ein Mehraufwand an Bürokratie, da die einzelnen Nutzungen für die Abrechnung erfasst werden müssen, was ein Hauptkritikpunkt der Hochschulen ist. An vielen Unis ist jedoch auch nicht geklärt, wo das Geld für die Vergütung herkommen soll, da viele Bildungseinrichtungen sparen müssen. Ohne dieses Geld können jedoch nur noch wenige Materialien online gestellt werden.
Ob du letztendlich im Oktober doch wieder zurück an den Kopierer musst, bleibt erst einmal offen. Zumindest haben sich beteiligten Parteien aber auf mehr Zeit geeinigt, um eine für beide Seiten passende Lösung zu finden.
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Stand 08. November 2016
Während im Ausland Lernen immer digitaler wird, zwingen deutsche Unis ihre Studis bald wieder an den Kopierer. Schuld sind ein kompliziertes Urheberrecht und klamme Kassen.
Am Anfang war das Buch. Und ein dazu passendes Urheberrecht. Genau hier steckt schon das Problem versteckt. Das bislang gültige Urheberrecht stammt aus einer Zeit, in der es Lehrmaterialien ausschließlich gedruckt in der Bib zu finden waren und in Vorlesungen wirklich noch vorgelesen wurde. Doch diese Zeiten gehören glücklicherweise der Vergangenheit an. Mittlerweile sind viele Lehrmaterialien wie Bücher oder Vorlesungsskripte in Onlineportalen der Unis zu finden, was dir das Leben erleichtert aber Wissenschaftsverleger auf die Palmen bringt.
Denn die bislang gültige Regelung sah eine Zweitnutzung online nicht vor, wodurch es dafür auch keine Vergütungsregelung gab, wodurch sich die Verleger um Einnahmen betrogen sahen. Stellvertretend für die Verleger hat sich VG Wort, vergleichbar mit der Gema, für eine aus Sicht der Verleger fairere Vergütung eingesetzt. Nach mehrjährigen Rechtsstreitigkeiten konnte sich die VG Wort letztendlich durchsetzen, sodass ab dem kommenden Jahr den Verlegern mehr Gelder zukommen sollen.
Was das für dich bedeutet
Ab 2017 wird es keine pauschale Vergütung mehr geben, sondern eine Vergütung in Abhängigkeit der Nutzung. Wird beispielsweise den Studenten eines Seminares ein Text online zur Verfügung gestellt, selbst wenn die Plattform passwortgeschützt ist, muss die Universität für jeden Studi und Seite eine Gebühr von 0,8 Cent entrichten. Auch Präsentationen und Skripte aus Vorlesungen dürfen nicht mehr ohne weiteres hochgeladen werden, sofern diese einen hohen Anteil an fremdem geistigen Eigentum haben. Für die Universitäten bedeutet das nicht nur höhere Kosten, sondern auch ein Mehraufwand an Bürokratie, da die einzelnen Nutzungen für die Abrechnung erfasst werden müssen. An vielen Unis ist jedoch noch nicht einmal geklärt, wo das Geld für die Vergütung herkommen soll, da viele Bildungseinrichtungen sparen müssen. Ohne dieses Geld können jedoch nur noch wenige Materialien online gestellt werden.
Für dich bedeutet das, dass du wohl zukünftig wieder häufiger Bücher in der Bib ausleihen oder gar kaufen musst, was einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Auch wird In Vorlesungen wird wohl wieder mehr mitgeschrieben werden. Zurück in die Zukunft, quasi.