In die erste eigene Wohnung zu ziehen ist ein großer Schritt. Jedoch lauern dort auch viele Fallen, die dich viel Geld kosten können. Wir sagen dir, worauf du bei der Suche und Anmietung einer Wohnung achten musst.
Provision
Seit vergangenem Jahr gilt bei der Provision das sogenannte Bestellerprinzip: Das heißt, dass derjenige, der einen Makler beauftragt, auch dafür bezahlen muss. Wenn also dein potentieller Vermieter einen Makler engagiert hat, darf er die Kosten dafür auch nicht nachträglich auf dich abwälzen. Doch aufgepasst: Manchmal versuchen Makler mit Hilfe eines Tricks, dich doch noch zur Kasse zu bitten. Das passiert, indem sie dich ein Dokument unterschreiben lassen, womit du den Makler bestellst und somit auch bezahlen musst. Lies dir also genau durch, was du unterschreibst.
Kaution
Dein Vermieter darf höchstens drei Kaltmieten als Kaution von dir verlangen, die bei einer Mieterhöhung jedoch nicht erhöht werden darf. Solltest du die Kaution bar bezahlen, achte darauf, dass du eine Quittung erhältst, um später keine Probleme bei der Rückzahlung zu bekommen. Solltest du nicht genügend Geld für die Hinterlegung einer Kaution haben, empfiehlt es sich, eine Kautionsbürgschaft abzuschließen, bei der nur einen monatlichen geringen Betrag bezahlen musst.
Abschlag für Möbel
Oft werden Bewerber bevorzugt, die einen Teil oder gar alle der alten Möbel übernehmen. Das bedeutet jedoch nicht, dass du dafür auch jeden Preis zahlen musst, den dein Vormieter verlangt. Liegt der Verkaufspreis mehr als 50 Prozent über dem Zeitwert eines Möbelstücks, darfst du dieses zu viel gezahlte Geld auch nachträglich noch zurückholen.
Mängel
Augen auf bei der Besichtigung. Um späterem Ärger vorzubeugen, besonders in Hinblick auf deine Kaution, solltest du Besichtigungen nur bei Tageslicht durchführen und idealerweise einen Freund als Zeugen mitnehmen. Dabei solltest du keine falsche Scheu haben und in jede Ecke der Wohnung schauen, um auch wirklich sicher zu sein, dass die Wohnung in einem guten Zustand ist. Achte auch auf andere Dinge, wie z.B. die Geräuschkulisse. Denn selbst wenn sich die Bundesstraße bei geschlossenem Fenster nicht hören lässt, wirst du im Sommer vermutlich ab und zu das Fenster öffnen wollen. Solltest du am Ende doch erst nach Einzug erhebliche Mängel finden, wie eine defekte Heizung, musst du damit aber nicht leben. In diesem Fall ist es wichtig, dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung des Schadens zu setzen. Kommt er dieser nicht nach, darfst du die Mietzahlung mindern.