Warum sich eine Steuererklärung für Masterstudenten lohnt

Warum sich eine Steuererklärung für Masterstudenten lohnt

Keinen Job, aber trotzdem eine Steuererklärung machen? Für Masterstudenten kann sich das richtig auszahlen. Denn mit deiner Steuererklärung von heute sparst du Steuern von morgen. Wir erklären dir, was du dazu wissen musst.

Welche Steuern kannst du sparen?

Die wenigsten Studenten zahlen Lohnsteuer, da sie wenig oder gar kein Geld verdienen. Eine Steuererklärung macht trotzdem Sinn. Denn steuerrechtlich machst du als Masterstudent durch anfallende Studienkosten Verluste, die im Laufe des Studiums schnell einige Tausend Euro betragen können. Diese Verluste kannst du durch deine Steuererklärung als sogenannte Werbekosten geltend machen. Die Verluste werden dann vom Finanzamt gespeichert. Fängst du nach Ende deines Studiums einen Job an, werden deine Gehälter mit den Verlusten aus deinem Studium verrechnet, sodass du keine Lohnsteuer zahlen musst, bis die Verluste vollständig aufgebraucht sind. Da Einstiegsgehälter häufig relativ niedrig sind, lohnt sich deshalb eine Steuererklärung besonders.

Wer kann Steuern sparen?

Nach derzeitiger Rechtslage können nur Zweitausbildungen in Form von Werbekosten für zukünftige Steuern geltend gemacht werden. Dementsprechend lohnt es sich nur, die Studienkosten, die in deinem Masterstudium anfallen, abzusetzen. Bachelor- und Examensstudenten können von der Regelung jedoch ebenfalls Gebrauch machen, sofern sie vorher eine Ausbildung absolviert haben. Schwierig wird es bei Studenten, die viel Geld durch Nebenjobs verdienen. Das Finanzamt erkennt Studienkosten nur dann als Verluste an, wenn sie höher sind als Einnahmen durch Nebenjobs. Dadurch kann es passieren, dass ein steuerrelevanter Verlust erst gar nicht entsteht.

Was kannst du von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich kannst du alle Kosten, die im Rahmen deines Studiums anfallen, geltend machen. Das gilt zum Beispiel für Semesterbeiträge, Fachbücher oder andere zum Studieren notwendige Dinge. Sogar Kosten für Auslandssemester wie Flugtickets und Miete sind absetzbar. Schwieriger wird es dagegen bei Laptops. Da das Finanzamt davon ausgeht, dass du diesen auch privat nutzt, kannst du hier nur einen Teil der Kosten absetzen.

Was musst du tun?

Auf dem Mantelbogen deiner Steuererklärung kreuzt du „Antrag auf Verlustfeststellung“ an und benennst auf „Anlage N“ deine Studienkosten. Für die Steuererklärung des jeweiligen Jahres hast du vier Jahre Zeit. Sofern du noch alte Quittungen findest, die deine Studienkosten belegen, kannst du auch rückwirkend noch Verluste geltend machen.

 

Weitere Infos

Im Zuge dieses Steuerrechtes bieten einige Studentenschaften kostenlose Steuerberatungen für Studis an, vielleicht auch an deiner Uni. Ansonsten findest du weitere Infos unter anderem hier.