Mietrecht für WGs: Das müsst ihr beachten!

Mietrecht für WGs: Das müsst ihr beachten!

Langzeit-Besucher, Partys, Nachts Duschen – Wir sagen euch, was geht und was nicht.

Eine Wohngemeinschaft hat viele Vorteile! Doch es gibt einige Dinge, die ihr vor dem Zusammenziehen und im nachbarschaftlichen Miteinander beachten solltet.

Mietvertrag: Haupt- oder Untermieter

Beim Mietvertrag gibt es zwei gängige Varianten: entweder sind alle Mitglieder der Wohngemeinschaft gleichberechtigte Mieter im Mietvertrag oder es gibt einen Hauptmieter.

Variante eins bietet das geringere Risiko, denn hierbei stehen alle Bewohner gleichberechtigt im Mietvertrag, haben also auch die gleichen Rechte und Pflichten und sind gleichermaßen für Schäden oder Mietrückstände haftbar.

Bei der zweiten Variante trägt ein Hauptmieter das volle Risiko: als einziger Vertragspartner ist er verantwortlich für Kaution und Mietzahlungen sowie Haftung im Falle von Schäden.

Bevor ihr eine WG gründet, solltet ihr euch also gut überlegen, ob alle bereit sind gemeinsam verantwortlich zu sein.

Wichtig: Bei Vertragserstellung unbedingt darauf achten, dass die Kündigung einzelner Mitbewohner geregelt ist. Sind alle WG-Mitglieder als Mieter eingetragen, können sie auch nur gemeinsam das Mietverhältnis kündigen.

Ruhezeiten

Da die Ruhezeiten-Regelung (Mittagsruhe, Sonn- und Feiertage etc.) ist nicht bundesweit geregelt. D.h., ob ihr eine solche Ruhezeit einhalten müsst, hängt davon ab, in welchem Bundesland oder welcher Gemeinde ihr wohnt. Die für euch relevanten Ruhezeiten könnt ihr bei eurer Stadtverwaltung (meist geht das auch online) erfahren.

Doch Achtung: Selbst wenn eine solche Regelung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, so kann euer Vermieter z.B. in der Hausordnung verbindliche Ruhezeiten angeben. Hier eine Übersicht, was während der Ruhezeit erlaubt ist:

  • Duschen und Baden
  • Kinderlärm
  • Gelegentliches Hundegebell
  • Lautloses Heimwerken
  • Musik in Zimmerlautstärke

Doch auch außerhalb der Ruhezeiten gilt es, sich an ein paar Regeln zu halten. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

Besuch

Besucher dürft ihr so oft empfangen, wie ihr wollt. Auch Übernachtungsgäste sind da keine Ausnahme. Euer Besuch darf auch über längere Zeit bei euch in der Wohnung bleiben. Erst, wenn der Gast länger als 6 Wochen am Stück bei euch lebt, hat der Vermieter das Recht, den Besucher in die Betriebskostenumlage einzubeziehen.

Grillen

Grillen auf dem Balkon oder im Garten ist gesetzlich grundsätzlich erlaubt, die Nachbarn müssen dies hinnehmen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Ist das Grillen im Mietvertrag untersagt, müsst ihr euch daran halten. Die zweite Ausnahme besagt, dass Grillen nur gestattet ist, wenn es keine Rauchbelästigung für Nachbarn darstellt.

Partys

Partys mit Musik und lauten Gesprächen müssen von den Nachbarn nur geduldet werden, wenn die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens eingehalten wird. Im Zweifelsfall den Nachbarn vorher Bescheid sagen und sie vorwarnen, dass es lauter werden könnte. Noch besser: die Nachbarn gleich einladen! Wer selbst auf der Party war, wird selten die Polizei anrufen 😉

 

Gibt es noch weitere Punkte, die wir in die Liste aufnehmen sollten?