Wie lange sind Studenten familienversichert? Was gibt es dabei zu beachten? Und was kostet es, sich selbst zu versichern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Krankenversicherung für Studis.
Die Familienversicherung
Wer unter 25 ist, kann sich bei seinen Eltern über die gesetzliche Krankenkasse mitversichern lassen. Diese Versicherung kostet dich keinen Cent und garantiert die dieselbe Leistung, wie jedem anderen Versicherten auch. Wer Zivildienst, Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst abgeleistet hat, bleibt auch nach seinem 25. Geburtstag für die Länge seines Dienstes familienversichert. Vorsicht ist jedoch bei Nebenjobs geboten: Wenn du regelmäßig mehr als 415 Euro (bei einem Mini-Job bis 450 Euro) verdienst, musst du dich auf eigene Kosten selbst versichern. Die Betonung liegt dabei auf dem regelmäßig. Wenn du nur in Semesterferien arbeitest, darfst du auch mehr Geld im Monat verdienen.
Die studentische Pflichtversicherung
Studis, die nicht familienversichert sind, müssen sich selbst versichern. Bei der gesetzlichen Versicherung kostet das ungefähr 83 Euro im Monat. Ungefähr, weil jede Kasse noch einen individuellen Zusatzbeitrag erheben kann. Der Unterschied zwischen den verschiedenen Krankenkassen beträgt jedoch meist nicht mehr als ein Euro. BAföG-Empfänger bekommen mit 73 Euro einen Teil dieses Beitrages bezuschusst. Die studentische Pflichtversicherung greift bis maximal 30 und/oder zum 14. Fachsemester. Bei Nebenjobs ist die Regelung freier als bei der Familienversicherung: Die Höhe deines Verdienstes ist grundsätzlich egal. Du solltest jedoch nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, da die Krankenkasse sonst unterstellt, dass du mehr Zeit für deinen Job als für dein Studium aufbringst und du folglich Beiträge wie ein normaler Berufstätiger zahlen müsstest.
Die private Versicherung
Alternativ zur studentischen Pflichtversicherung kannst du dich auch bei einer privaten Krankenkasse versichern lassen. Das mag einige Vorteile bezüglich der Wartezeit bei Ärzten haben, jedoch solltest du dabei nicht den Verwaltungsaufwand unterschätzen. Denn deine Ärzte rechnen in diesem Fall nicht mit der Krankenkasse ab, sondern schicken dir eine Rechnung, die du dir wiederum von deiner Krankenkasse erstatten lassen musst. Die Beiträge variieren von Versicherung zu Versicherung und richten sich nach den vereinbarten Leistungen.