Studieren mit Kind: Facts

Studieren mit Kind: Facts

Ein Studium und die Erziehung eines Kindes sind eine große Herausforderung. Hier bekommt ihr Infos und Tipps für das Studieren mit Kind.

Fünf Prozent der Studierenden in Deutschland sind Eltern. Studentenwerke und Universitäten stehen Studierenden mit Kind mit einem vielfältigen Beratungs- und Betreuungs-Angebot zur Seite. Neben Kinderbetreuung, einem Begrüßungsgeld für Neugeborene und der Bereitstellung einer Grundausstattung für werdende studierende Eltern bieten Hochschulen und Studierendwerke Entlastungen und Unterstützungen an.

So finden Studierende mit Kind Ansprechpartner/-innen in den Beratungsstellen und Kinderbetreuungseinrichtungen der Hochschulen sowie bei der allgemeinen Studienberatung, den Prüfungsämtern – beispielsweise wenn Fristen nicht eingehalten werden können –, beim Allgemeinen Studentenausschuss (AStA), bei der Gleichstellungsbeauftragten und dem Familienservice-Büro.

Hier findest du Beratungsstellen an deiner Hochschule.

Doch ein Studium und die Erziehung eines Kindes lassen sich nur dann gut meistern, wenn sich beides miteinander vereinbaren lässt – vor allem auch finanziell. Hier bekommt ihr eine Übersicht, mit welchen finanziellen Förderungen ihr rechnen könnt:

  • Das Betreuungsgeld in Höhe von 150,- Euro monatlich erhalten Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder nicht in einer staatlich geförderten Betreuungseinrichtung betreuen lassen.
  • Eltern können beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Bezuschussung der Betreuungskosten für Kinderkrippe, Kindertagesstätte oder Tagesmutter stellen.
  • Das Elterngeld macht es für Mütter und Väter leichter, mehr Zeit für die neue Familie zu haben. Das Elterngeld wird in der Regel für maximal 14 Monate gezahlt und orientiert sich am Voreinkommen. Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren werden, können sich nun auch für das ElterngeldPlus entscheiden, um noch länger Elterngeld zu beziehen.
  • Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten Auszubildende, die mit ihren Kindern unter 10 Jahren in einem Haushalt leben, einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 113,- Euro für das erste Kind und 85,- Euro für jedes weitere Kind.
  • Studierenden mit Kindern steht Kindergeld zu: Für das erste und zweite Kind gibt es monatlich 184,- Euro, für das dritte Kind 190,- Euro, ab dem vierten Kind 215,- Euro.
  • Ergänzend zum Kindergeld kann von Eltern, deren Einkommen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts für die Kinder reicht, ein Kinderzuschlag beansprucht werden.
  • Abhängig vom Krankenversicherungsstatus wird das Mutterschaftsgeld als eine Lohnersatzleistung gezahlt.
  • Kinder unter zwölf Jahren, die bei ihrer alleinerziehenden Mutter oder ihrem alleinerziehenden Vater leben, erhalten einen Unterhaltsvorschuss – wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, seinen Verpflichtungen zur Unterhaltszahlung nicht nachkommt.
  • Sofern das Einkommen der Eltern unterhalb des berechtigen Bedarfs liegt und Studierende mit Kindern selbst keinen Anspruch auf staatliche Hilfen haben, kann für das Kind dennoch ein sogenanntes Sozialgeld bezogen werden.
  • Die Bundesstiftung will Frauen die Fortsetzung der Schwangerschaft und den Start ins Familienleben mit unbürokratischen Hilfen erleichtern. Sie hilft werdenden Müttern in finanziellen Notsituationen, wenn eine Unterstützung über andere Sozialleistungen nicht möglich ist. Um Stiftungsgelder zu erhalten, wenden sich werdende Mütter an eine Schwangerschaftsberatungsstelle (beispielsweise pro familia).

 

Hast du ein Studium mit Kind vor dir oder vielleicht bereits gemeistert? Erzähl uns von deinen Erfahrungen.