Studenten als Freiberufler: Steuern, Rechnungen, formlose EÜR (Teil 2)

Studenten als Freiberufler: Steuern, Rechnungen, formlose EÜR (Teil 2)

#Gastbeitrag von Simon Schütze: Er studiert „Sprache & Kommunikation“ an der Philipps-Universität in Marburg und unterstützt neben seinem Studium KMUs und Start-ups in Front-end Development und Digitalem Marketing. In seinem zweiteiligen Gastbeitrag erklärt er, wie er sich die ersten Aufträge gesichert hat und welche Hürden es bei Meldung und Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit zu bewältigen gibt. Teil Zwei des Gastbeitrags beschäftigt sich mit der Meldung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt, dem Ausstellen von Rechnungen, den Auswirkungen der Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit auf Krankenkassenbeitrag, BAföG und Kindergeld und der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).

 

Los geht’s als Freiberufler: Die Meldung beim Finanzamt

Hast du die Zusage für deinen ersten Auftrag erhalten, musst du dich als Freiberufler melden. Dazu musst du lediglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Den Fragebogen kannst du entweder online ausdrucken und per Post an das Finanzamt schicken – oder diesen mit ins Finanzamt nehmen und mit den Mitarbeitern nochmal durchsprechen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Zuständigen des Finanzamts hier sehr hilfsbereit sind – grade wenn junge Studenten auf sie zukommen. Übrigens haben wir eine Ausfüllhilfe für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angefertigt, die speziell auf studentische Freiberufler zugeschnitten ist.

Krankenkasse, BAföG & Kindergeld

Du solltest einige Freibeträge im Hinterkopf behalten, damit es bei der Meldung deines Einkommens als Freiberufler nicht zu bösen Überraschungen kommt. Von deinem Einkommen unabhängig ist seit 2012 das Kindergeld: Dieses wird ausgezahlt, solange du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest.

Der Freibetrag für Studenten beim BAföG liegt bei einer freiberuflichen Tätigkeit bei 255 Euro pro Monat. Ab dem 1. August beziehungsweise dem 1. Oktober steigt der monatliche Freibetrag auf 290 Euro an. Überschreitest du den Freibetrag, stehen Rückzahlungen an – dafür hast du aber am Ende deines Studiums auch weniger Schulden.

Abhängig davon, ob du privat oder gesetzlich, über deine Eltern oder in einer studentischen Krankenkasse versichert bist, schreiben die Krankenkassen Einkommensgrenzen vor. Diese solltest du am besten direkt bei der Krankenkasse erfragen. Ich habe beispielsweise das Glück, dass ich über meinen verbeamteten Vater in einer privaten Krankenversicherung familienversichert bin – und lediglich den Tarif meiner Pflegeversicherung wechseln musste, um losgelöst von einem Einkommenslimit so viel verdienen zu dürfen, wie ich möchte.

 

Rechnungen & die Einnahmenüberschussrechnung

Als Freiberufler bist du verpflichtet, dem Finanzamt jährlich anhand einer Einnahmenüberschussrechnung deinen Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit darzulegen. Was viele nicht wissen: Musst du nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes keine Umsatzsteuer abführen, darfst du dem Finanzamt auch eine formlose Einnahmenüberschussrechnung per Post zukommen lassen. Ob das eine Erleichterung gegenüber dem ELSTER-Verfahren ist, ist situationsabhängig: Wer seine Einnahmen aber konsequent das ganze Jahr über dokumentiert (das ist empfehlenswert, damit du eine Übersicht über deine Einnahmen hast), für den ist die Erstellung einer formlosen Einnahmenüberschussrechnung mit einem Fingerschnippen erledigt.

Außerdem solltest du deinen Auftraggebern nach der erfolgreichen Erfüllung eines Auftrages eine Rechnung ausstellen können. Zu Beginn deiner freiberuflichen Tätigkeit wirst du wahrscheinlich kleinere Aufträge annehmen: Ist der Gesamtbetrag der Rechnung unter 150 Euro, darfst du auf die vereinfachte Kleinbetragsrechnung zurückgreifen. Ich würde dir aber empfehlen, dir direkt eine einzige Vorlage für alle Rechnungen zu erstellen – auch für solche, die 150 Euro übersteigen. Wichtig ist, dass du (da du wahrscheinlich nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz pro Jahr machen wirst) in der Rechnung auf die Kleinunternehmerregelung hinweist.

 

Und wie geht’s weiter?

Beginnst du mit dem Ausüben einer freiberuflichen Tätigkeit, wirst du zu Anfang viele Erfahrungen sammeln: Du wirst mit spannenden Persönlichkeiten in Kontakt treten, mit mehreren Aufträgen gleichzeitig jonglieren und lernen, zielgerichtet zu kommunizieren. Du wirst dich aber auch mit Auftraggebern herumschlagen müssen, die deine Rechnung nicht zahlen (Tipp: Ein gerichtliches Mahnverfahren ist auch ohne Rechtsanwalt zu bewältigen und beläuft sich im Vergleich zu eine Klageverfahren lediglich auf ein Sechstel der Kosten, mindestens aber 32 Euro). In Zukunft wirst du die Anzeichen, die auf unseriöse Auftraggeber hindeuten, besser erkennen. Möglicherweise wirst du über das deutsche Steuersystem nachdenken. Vor allem aber wirst du anhand deiner Erfahrungen in der freien Wirtschaft einen anderen Zugang zu deinem Studium finden.

Es fühlt sich gut an, Geld zu verdienen. Trotzdem solltest du nicht das große Ganze aus den Augen verlieren: Während deiner Studienzeit geht es in erster Linie darum, dein Know-how auszubauen. Die Erfahrungen eines Praktikums in einem Unternehmen, das seine Praktikanten fördert, sind oft nicht zu ersetzen – schließlich arbeitest du mit Menschen zusammen, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und bereit sind, langjährige Erfahrungen zu teilen. Du solltest aber bei der Wahl eines Praktikums sehr vorsichtig sein: Gute Praktika erkennt man oft daran, dass dein Aufgabenbereich in der Praktikumsbeschreibung sehr detailliert beschrieben wird. Informiere dich im Vorfeld ausführlich über das Unternehmen. Gar kein Praktikum zu machen ist oft besser als ein Praktikum abzuschließen, bei dem sich die Mitarbeiter nicht um dich kümmern.

Es kann sich auch lohnen, mit deinen Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Auftraggebern aus der freien Wirtschaft bei einer studentischen Unternehmensberatung anzuheuern. Du wirst mit Studenten aus vielen verschiedenen Studiengängen an spannenden Projekten arbeiten und dabei übrigens auch gar nicht so schlecht verdienen.

Vielleicht hast du auch eine zündende Idee und möchtest gemeinsam mit deinen Kommilitonen ein Unternehmen gründen. Du kannst auch für Blogs schreiben oder an Open Source-Projekten mitarbeiten. Wichtig ist nur, dass du dich nicht schon während deines Studiums in der Routine verlierst. Versuche ständig, dein Netzwerk auszubauen und dich weiterzubilden. Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit ist ein Türöffner.

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Hier gehts zum ersten Teil „Studenten als Freiberufler: Vorteile, Dienstleistungen, Jobbörsen“