Ob ein Praktikum in einer anderen Stadt oder ein Semester im Ausland: Die wenigsten Studenten haben genug Geld, um für zwei Wohnungen Miete zu bezahlen. Die Lösung für das Problem liegt schnell auf der Hand. Man sucht sich einen Zwischenmieter. Doch dabei gibt es einiges zu beachten. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Darf ich überhaupt meine Wohnung/mein Zimmer zwischenvermieten?
Das kommt darauf an, ob du in einer WG oder alleine wohnst. Wenn du in einer WG wohnst und nicht der alleinige Hauptmieter bist, kannst du ohne Probleme dein Zimmer zwischenvermieten. Dennoch musst du deinen Vermieter über den neuen Mieter informieren und ihm die Untervermietung begründen. In diesem Fall ist die Begründung, dass du dich studien-/berufsbedingt für einen gewissen Zeitraum woanders aufhältst. Bist du alleiniger Hauptmieter oder wohnst alleine, sieht die Sache jedoch etwas anders aus: Hierbei kann der Vermieter trotz guter Begründung eine Untervermietung verbieten, sodass du hierbei der auf die Kulanz deines Vermieters angewiesen bist.
Brauche ich einen Vertrag?
Dich auf mündliche Absprachen zu verlassen, birgt Gefahren. Besonders bei Schäden oder Mietrückständen. Deshalb empfiehlt es sich, einen Vertrag für die Zwischenvermietung abzuschließen, der die wichtigsten Punkte wie Dauer und Höhe der Miete, Kaution, Hausregeln etc. klärt. Dafür gibt es online einige Vorlagen. Die Höhe der Miete kannst du in der Regel frei festlegen. Ist sie jedoch zu weit über dem durchschnittlichen Mietpreis deiner Stadt, riskierst du eine Strafe wegen Wuchers. Der Kündigungszeitraum für dich und deinen Untermieter beträgt wie bei anderen Verträgen drei Monate mit Ausnahme von Sonderkündigungsrechten.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Bedenke, dass dein Untermieter und dein Vermieter rechtlich nichts miteinander zu tun haben. Das bedeutet, dass es deine Aufgabe ist, die Miete von deinem Untermieter einzutreiben. Du musst deinem Vermieter weiterhin die Miete zahlen, egal wie es um die Zahlungsmoral deines Untermieters bestellt ist. Ebenso haftest du bei Schäden in der Wohnung gegenüber deinem Vermieter. Schlägt dein Untermieter beispielsweise ein Fenster ein, musst du deinem Vermieter den entstandenen Schaden bezahlen und dir das Geld selbstständig von deinem Untermieter zurückholen. Das solltest du im Vorfeld, zum Beispiel durch eine angemessene Kaution, berücksichtigen.